Frauenärztin am Schlosspark
Schwanger-
schaft
Liebe Schwangere!
Zunächst einmal möchten wir Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Schwangerschaft gratulieren. Wir freuen uns mit Ihnen!
In dieser besonderen und aufregenden Zeit möchten wir Sie vollumfänglich begleiten. Durch eine individuelle Schwangerschaftsbetreuung sind wir heutzutage in der Lage, kindliche Fehlbildungen oder eine Entwicklungs-Störung sowie mütterliche Gefahrenzustände frühzeitig zu erkennen.


Das erste, was für Sie als werdende Mutter nun wichtig ist, ist die äußerst penibel durchgeführte Schwangerschafts-Vorsorge:
Die Vorsorge erfolgt nach der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge. Dies beinhaltet:
- Anlegen eines Mutterpasses
- Verschiedene Blutuntersuchungen wie z.B. Blutgruppe mit Rhesusfaktor, Antikörper-Suchtest, Röteln-Titer, Lues-Test, auf Wunsch HIV-Test
- Test auf Chlamydien
- Vierwöchentliche Kontrollen bis zur 32. Schwangerschaftswoche
- Bis zur 30. Schwangerschaftswoche ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes: einfacher Blutzuckerbelastungstest (50g)
- Ab der 32. Schwangerschaftswoche zweiwöchentliche Kontrollen
- Tastuntersuchung des Muttermundes und Bestimmung der Kindslage
- CTG-Kontrollen (Abhören der kindlichen Herztöne, Aufzeichnen von Wehentätigkeit)
- Drei Ultraschalluntersuchungen:
- Die erste bis zur 12. Schwangerschaftswoche
- Die zweite in etwa in der 22. Schwangerschaftswoche
- Die dritte circa in der 32. Schwangerschaftswoche
Sollten sich in diesen Untersuchungen Auffälligkeiten zeigen, werden wir in gemeinsamer Absprache mit Ihnen weitere Untersuchungen veranlassen.
Durch die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge ist also eine gute Basisversorgung in der Geburtshilfe geschaffen. Es gibt aber darüber hinaus weitere medizinisch sinnvolle und empfehlenswerte Untersuchungen wie z. B. die vierte Ultraschall-Untersuchung. Da diese jedoch bislang kein Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, können Sie die weiteren Untersuchungen nur als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir werden gemeinsam besprechen, welche Leistungen in Ihrem Falle sinnvoll sind.
Weitere Vorsorgemöglichkeiten für werdende Mütter:
Durch einen nicht invasiven Pränataltest (NIPT) lässt sich aus dem mütterlichen Blut der kindliche Chromosomensatz analysieren. So können Erkrankungen wie eine Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 und Trisomie 18 ausgeschlossen werden. Stoffwechselkrankheiten oder andere Chromosomendefekte lassen sich derzeit noch nicht mit dem NIPT erkennen. Daher ist eine alleinige Durchführung eines NIPT nicht sinnvoll und sollte daher immer mit einer zusätzlichen ausführlichen Ultraschalldiagnostik kombiniert werden. Der Test wird idealerweise zwischen der 13./14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Ein Ergebnis liegt nach 14 Tagen vor, im Falle einer Risikoschwangerschaft kann der NIPT eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein. Wir werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge zu diesem Thema beraten.
Durch eine fetale Gefäßdoppleruntersuchung (Beurteilung der kindlichen Versorgung) lässt sich erfassen, ob die Versorgung der Plazenta und damit des Kindes ausreichend ist. Bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen des Kindes oder aber bei mütterlichem Bluthochdruck bzw. sog. HELLP-Syndrom kann diese Untersuchung sinnvoll sein. Die Doppleruntersuchung kann hier eine Art „Frühwarnsystem“ sein, so dass wir frühzeitig engmaschigere Kontrolluntersuchungen einleiten können.
Ein Toxoplasmosescreening empfehlen wir werdenden Müttern, da Toxoplasmose eine Infektionskrankheit ist, welche durch Parasiten übertragen wird. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Katzen oder durch den Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann zu schweren Schädigungen an Augen oder Gehirn des ungeborenen Kindes führen. Durch eine Antikörperuntersuchung lässt sich feststellen, ob eine Infektion vorliegt oder bereits durchgemacht wurde. Eine Erstinfektion kann durch eine Antibiotika-Therapie behandelt werden.
Screening auf Streptokokken: Bei ca. 20-35% aller Frauen liegt eine vaginale Besiedlung mit Streptokokken B vor. Diese sind in der Schwangerschaft bedeutsam, da sie unter der Geburt zu einer Infektion des Neugeborenen bis hin zu einer Neugeborenensepsis führen können. Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt daher ein Screening ab der 36. Schwangerschaftswoche.
Nach der Geburt:
Eine aufregende Zeit liegt nun hinter Ihnen. Sechs bis acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes bitten wir Sie um Vorstellung in unserer Praxis. Hier werden wir zum einen eine gynäkologische Untersuchung von Brust und Genital durchführen und die Rückbildung der Gebärmutter beurteilen. Zum andern besprechen wir auch psychosoziale Faktoren, das Stillen und auch das Thema Verhütung.