Frauenärztin am Schlosspark
Schutz-
impfungen
Liebe Patientin,
ob die Impfung gegen Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, die Schutzimpfung gegen Covid-19 oder eine Grippe-Impfung: Jede Impfung hat Ihren Sinn und ist nicht nur für schwangere Frauen wichtig.


Durch Schutzimpfungen kommt Ihr Körper mit Krankheitserregern in abgeschwächter Form in Berührung. Hierdurch bildet das Immunsystem Antikörper, die dann vor der richtigen Infektion schützen. Sie schützen vor allem sich selbst, allerdings können Sie auch Kontaktpersonen, die sich nicht impfen lassen können, mitschützen. Daher sind Schutzimpfungen besonders wichtig.
Vor allem vor Eintritt einer Schwangerschaft sollte man unbedingt den Impfstatus überprüfen und ggf. Impfungen auffrischen. Hierdurch können schwerwiegende Folgen für das ungeborene Kind oder das Neugeborene vermieden werden.
Die aktuellen Empfehlungen zu Schutzimpfungen können Sie auf der Internetseite der STIKO einsehen:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html
Übersicht über empfohlene Impfungen für Mädchen und Frauen:
Gebärmutterhalskrebsimpfung/ HPV-Impfung
- Ab dem 9. Lebensjahr, Abschluss der Immunisierung möglichst vor dem ersten Sexualkontakt
- Zwei Impfstoffdosen im Abstand von mind. 5 Monaten, bei Nachholimpfung beginnend im Alter ≥ 15 Jahren oder bei einem Impfabstand von
< 5 Monaten zwischen 1. und 2. Dosis ist eine 3. Dosis erforderlich - Bis 18 Jahre Kassenleistung, danach ggf. nach Antrag bei der Krankenkasse
Masern/Mumps/Röteln
- Zweimalige Impfung (im Rahmen der U6 und U7)
- Masern Wiederholung mit dem 18. Lebensjahr
- Krankenkassenleistung
Pertussis (Keuchhusten), Tetanus, Diphterie, Polio (Kinderlähmung)
- Grundimmunisierung im Alter von 2, 4 und 11 Monaten
- Auffrischimpfung im Alter von 5-6, 9-14 und ab 18 Jahren
- Tetanus/Diphterie alle 10 Jahre
- Krankenkassenleistung
Varizellen (Windpocken)
- Grundimmunisierung im Alter von 11 und 15 Monaten
- Krankenkassenleistung bis zum 18. Lebensjahr
Hepatitis B
- Grundimmunisierung im Alter von 2, 4 und 11 Monaten
- Krankenkassenleistung bis zum 18. Lebensjahr
Pneumokokken
- Grundimmunisierung im Alter von 2, 4 und 11 Monaten
- Wiederholung ab dem 60. Lebensjahr
- Krankenkassenleistung
Herpes zoster
- Ab dem 60. Lebensjahr
- zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten
- Krankenkassenleistug
Grippe-Impfung
- Jährlich ab dem 60. Lebensjahr oder Risikogruppen z.B. Schwangere
- Krankenkassenleistung
FSME (durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung)
- Grundimmunisierung 3 Gaben, Zeitabstände abhängig vom verwendeten Impfstoff, erste Auffrischung nach 3 Jahren, dann alle 5 Jahre
- Empfohlen in Risikogebieten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/F/FSME/Karte_Tab.htm
- Keine Krankenkassenleistung
Hepatitis A
- Krankenkassenleistung nur für Risikogruppen
- Für bestimmte Reisegebiete empfohlen, dann jedoch keine Krankenkassenleistung. Viele Krankenkassen übernehmen jedoch auf Anfrage auch die Kosten für Reiseschutzimpfungen.